Unterstützung der Mitarbeiter von Hitachi Energy (dem Unternehmen) oder anderer Konzerngesellschaften, die im Kanton Genf beschäftigt sind, bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann auch Beihilfen in Form von Unterstützungsleistungen in Fällen von Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit an Begünstigte, Pensionäre oder andere Personen, deren Dienste das Unternehmen in Anspruch genommen hat oder genommen hat, sowie im Falle des Todes an den überlebenden Ehepartner, die Nachkommen oder die Personen, denen sie Unterhalt gewährten, zahlen. Unterstützungsleistungen können nur gezahlt werden, wenn die Person in Not oder in einer Notlage ist. Die Stiftung kann auch spezielle Fonds mit bestimmtem Zweck innerhalb der Stiftung schaffen. Im Rahmen des in Absatz 1 festgelegten Zwecks kann sie insbesondere Reserven für zukünftige Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen des Unternehmens bilden. Sie kann auch vorübergehende Leistungen an Mitarbeiter erbringen, die vor Erreichen des durch die AHV festgelegten Höchstalters in den Ruhestand treten. Darüber hinaus kann sie freiwillige Teuerungszulagen an Pensionäre zahlen. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere Vorsorgeeinrichtungen des Unternehmens sowie an die Pensionskasse für aktive Mitarbeiter leisten. In keinem Fall dürfen die Vermögenswerte der Stiftung an das Unternehmen zurückfließen oder in irgendeiner Weise ganz oder teilweise zu dessen Gunsten verwendet werden. Die Stiftung darf keine Leistungen erbringen, die das Unternehmen aufgrund von Gesetz oder Vertrag schuldet, oder andere Leistungen, die den Charakter einer Arbeitsvergütung haben (Familienzulagen, Teuerungszulagen, Dienstaltersprämien usw.).