Die Stiftung verfolgt in der Schweiz und im Ausland ausschließlich gemeinnützige Zwecke, indem sie private oder öffentliche Organisationen und Institutionen oder Projekte von allgemeinem Interesse in den Bereichen Humanität, Wohltätigkeit, Soziales, Kultur und Umwelt unterstützt, insbesondere zugunsten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Die Stiftung verfolgt keine gewinnorientierten Ziele und hat keinen politischen oder konfessionellen Charakter. Der Gründer behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung gemäß Art. 86a ZGB zu ändern. Diese Änderung kann erfolgen, wenn seit der Gründung der Stiftung oder der letzten Änderung auf Antrag des Gründers mindestens zehn (10) Jahre vergangen sind. Dieses Recht ist unübertragbar und geht nicht auf die Erben des Gründers über. Der neue Zweck muss ein öffentliches oder gemeinnütziges Ziel bleiben. Der Zweck der Stiftung kann auf Antrag des obersten Organs der Stiftung oder der Aufsichtsbehörde von der zuständigen Behörde geändert werden, wenn der Charakter oder die Tragweite des ursprünglichen Zwecks so stark verändert wurde, dass die Stiftung offensichtlich nicht mehr den Absichten des Gründers entspricht.