Die Stiftung hat den Zweck, philanthropische Werke, Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesellschaft oder öffentliche Gesundheit in der Schweiz und im Ausland, insbesondere in Doba im Tschad, zu unterstützen. Insbesondere hat die Stiftung den Zweck, Hilfe oder Unterstützung durch finanzielle Mittel zu leisten: an ältere, behinderte, kranke, pflegebedürftige oder bedürftige Personen; an die Förderung und Ausbildung allgemein und durch die Vergabe von Stipendien in allen Bereichen, unabhängig vom Alter der Begünstigten; an die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern oder Altersheimen; an Projekte für Kinder und Jugendliche; an religiöse Institutionen und die Entwicklung von caritativen Projekten; an die Förderung von Wissenschaft, Kunst und Wohltätigkeitsprojekten; an Forschungsprojekte. Die Gründer behalten sich ausdrücklich das Recht vor, gemäß Art. 86a ZGB die Änderung des Zwecks zu verlangen. Im Rahmen ihres Zwecks ist die Stiftung in der Schweiz und im Ausland tätig. Der Gewinn und das Kapital der Stiftung sind ausschließlich dem oben festgelegten Zweck gewidmet. Die Stiftung verfolgt keine gewinnbringende Tätigkeit. Wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gesetzlich verpflichtet ist, ähnliche Leistungen wie die Stiftung zu erbringen, greift die Stiftung nur subsidiär ein. Die Stiftung verfolgt keinen gewinnbringenden Zweck und strebt keinen Gewinn an.