Vorsorgeleistungen in allen zugelassenen Formen an die Mitarbeiter der verschiedenen Gesellschaften der HP-Gruppe in Europa zu erbringen, die auf unbestimmte Zeit auf Verlangen des Arbeitgebers international versetzt werden, und damit zur Verwirklichung der beruflichen Vorsorge der HP-Gruppe auf internationaler Ebene beizutragen; die von der Stiftung gewährten Leistungen sind streng auf den Bereich der beruflichen Vorsorge für Alter, Hinterbliebene und Invalidität beschränkt; die Stiftung kann keine anderen Verpflichtungen übernehmen, die den Unternehmen der HP-Gruppe rechtlich obliegen; insbesondere kann die Stiftung unter keinen Umständen Leistungen gewähren, die in Form oder Inhalt Lohn- oder ähnliche Leistungen darstellen.