1. Die notwendigen Mittel für die Ausbildung oder Studienkosten von mindestens zwei jungen Menschen mit gutem Lebenswandel und ohne ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen. Der Vorzug wird den Nachkommen von S.A. Béchaux gegeben. 2. Die Bedürfnisse der Nachkommen des Gründers, die behindert oder krank sind und die notwendigen Mittel fehlen oder deren Leiden durch mangelnde finanzielle Unterstützung zunehmen, zu decken. Auf Anraten des Stiftungsrats wird diese Unterstützung auf die Hälfte des Nettoertrags der Stiftung begrenzt und grundsätzlich zeitlich begrenzt. Die andere Hälfte dient dem in Punkt 1 genannten Zweck. 3. Das Grabmal des Gründers im Rahmen des Friedhofsplanungskonzepts zu unterhalten.