a) Unterstützen, finanzieren, übernehmen oder realisieren von ambulanten, territorialen, stationären oder semistationären Aktivitäten und Strukturen im Bereich der Betreuung von Situationen im Zusammenhang mit bio-psychosozialem Unwohlsein, insbesondere im Hinblick auf das Problem der Abhängigkeit. b) Unterstützen, finanzieren, realisieren oder übernehmen von Projekten zur Ausbildung, allgemeinen Information, wissenschaftlichen Forschung und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit psychosozialen, soziologischen und anthropologischen Problemen des generationellen Wandels. c) Unterstützen oder finanzieren von direkten Interventionen zugunsten von Einzelpersonen in Schwierigkeiten aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit Abhängigkeit, um Heilung und Rehabilitation zu fördern, die berufliche Wiedereingliederung und soziale Integration zu unterstützen und damit die Resozialisierung zu fördern. d) Erwerben oder Übernahme von Immobilien, Sammeln von Mitteln und Annahme von Spenden, um die in den Punkten a), b) und c) genannten Ziele zu erreichen und das eigene Vermögen zu bilden. e) Die Stiftung kann zudem mit anderen Stiftungen und Vereinen im Bereich des Gesundheits- und Kultursektors, öffentlichen oder privaten, zusammenarbeiten.