Der Zweck der Stiftung ist die Absicherung der Mitarbeiter der Gründerin und der Gesellschaften, die ganz oder teilweise dieser gehören (nachfolgend als verbundene Gesellschaften bezeichnet), bzw. ihrer Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Tod sowie zur Deckung von eventuellen wirtschaftlichen Notlagen, ergänzend zu den Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge und zur Gewährung von Leistungen für Massnahmen der Aus- und Weiterbildung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Gesundheitsförderung und Prävention. Die Stiftung kann auch zur Finanzierung anderer Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des Personals beitragen. Zu diesem Zweck wird die Stiftung, im Einvernehmen mit der Gründerin, eingreifen: a) um die bestehenden Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge durch Renten und/oder Zusatzleistungen zu ergänzen; b) durch Unterstützungsleistungen in Fällen von nachgewiesener Not, die vom Stiftungsrat anerkannt werden; c) durch Unterstützungsleistungen oder die Finanzierung anderer Massnahmen im Rahmen des Zwecks; d) durch die Finanzierung anderer Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des Personals; e) durch eventuelle Einzahlungen zugunsten der obligatorischen beruflichen Vorsorge, die auch zur Zahlung der jährlichen Beiträge dienen können, die die Gründerin dieser schuldet. Um den Zweck ganz oder teilweise zu erreichen, kann die Stiftung, mit Zustimmung der Gründerin, Risiken bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft rückversichern. Die Beiträge des Arbeitgebers können von Reserven der Vorsorgeeinrichtung entnommen werden, die zuvor vom Arbeitgeber für diesen Zweck gesondert bereitgestellt wurden. Die Zuweisung dieser Reserven an andere Vorsorgeeinrichtungen ist zulässig.