Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons (Art. 3 Gesetz über die Staatsbank des Kantons Tessin vom 25. Oktober 1988) durch die Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital für neue, innovative Unternehmen, die sich im Kanton entwickeln möchten. Um dieses Ziel zu erreichen, kann die Stiftung die Gründung und/oder den Besitz einer oder mehrerer Aktiengesellschaften mit Sitz im Kanton Tessin fördern, die für die Bereitstellung von Risikokapital und die anschließende Verwaltung von Beteiligungen bestimmt sind. Die Stiftung ist ermächtigt, alle für die Erreichung ihres Zwecks erforderlichen Operationen durchzuführen, insbesondere ihren gesamten oder teilweisen Vermögenswert zu investieren, öffentliche oder private Subventionen, Spenden und Vermächtnisse zu beantragen und zu erhalten, sowie alle für die oben genannten Zwecke erforderlichen Vereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Organisationen zu treffen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele und verzichtet auf jeden Gewinn- und Privatinteresse.