Die Stiftung hat den Zweck, junge Menschen, die in Lugano wohnen, durch die Vergabe von Stipendien oder auf andere Weise zu fördern, die sich durch Fleiß und Erfolg auszeichnen und die sich höheren Studien widmen möchten. Unter höheren Studien sind nicht nur solche an Akademien und Universitäten zu verstehen, sondern auch solche über die obligatorische Schulzeit hinaus (wie z.B. Gymnasien, Pädagogische Hochschule, Kantonalhandelsschule, Höhere Fachschule für Technik, Höhere Fachschule für Bekleidungstechnik oder ähnliche zukünftige Institute). Es bleibt dem Gemeinderat vorbehalten, die zuständige Behörde um eine Anpassung der Stiftung zu bitten, falls sich die Umstände ändern oder das Kapital als unzureichend erweist. Der Verwaltungsrat erlässt eine interne Verordnung mit detaillierten Bestimmungen über die Tätigkeit und den spezifischen Betrieb der Stiftung sowie die Modalitäten für die Eingriffe und Zuweisungen, die im Zweck vorgesehen sind. Die Stiftung verfolgt Ziele der öffentlichen Nützlichkeit und handelt daher ohne Gewinnabsicht.