Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Ziele und handelt ohne Gewinnabsicht. Die Stiftung hat den Zweck, gemäß den testamentarischen Verfügungen von Gagliardi Guerino und Francesco, mit Hilfe/Unterstützungen zugunsten der Bürger, die in Not sind und im Quartier Monteggio (Gebiet der ehemaligen Gemeinde Monteggio) der Gemeinde Tresa wohnen, zu intervenieren. Für die Gewährung von Hilfe/Unterstützungen darf nur das jährlich erzielte Nettoeinkommen verwendet werden. Die Gewährung von Hilfe/Unterstützungen obliegt ausschließlich dem Stiftungsrat, in der Regel nach vorheriger Konsultation mit dem kommunalen Sozialarbeiter und bei Bedarf auch mit dem/der Gemeindepräsidenten. Die Entscheidung des Stiftungsrats ist endgültig und unanfechtbar. Der Stiftungsrat ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen. Wenn das jährliche Nettoeinkommen nicht vollständig für Hilfe und/oder Unterstützungen verwendet wird, muss es der Gemeinde Tresa zur Unterstützung der kommunalen Kindergartengeschäftsstelle zugewiesen werden. Um seine wohltätige Tätigkeit besser und detaillierter zu regeln, muss der Stiftungsrat eine eigene interne Regelung erlassen.