Die Stiftung hat den Zweck, finanzielle Unterstützung für Institute oder Einrichtungen von öffentlichem Nutzen zu leisten, die einen Lehrzweck haben und deren Auswahl durch den Stiftungsrat bestimmt wird, der dabei die verfügbaren Mittel und die Bedürfnisse der Tessiner Bevölkerung berücksichtigt, wobei der Bezirk Malcantone bevorzugt werden soll. Die Stiftung kann zudem Stipendien an Tessiner Studenten vergeben, wobei Studenten, die im Malcantone wohnen und/oder mit Gemeinden des Malcantone verbunden sind, bevorzugt werden sollen. Im Falle der direkten Verwaltung einer Einrichtung von öffentlichem Nutzen, die durch einstimmige Entscheidung des Stiftungsrats geschaffen werden soll, müssen die Mittel der Stiftung ausreichen, um den Bau, die Ausstattung und den ordnungsgemäßen Betrieb zu finanzieren. Der Stiftungsrat wird sicherstellen, dass bei der laufenden Verwaltung der Einrichtung das Vermögen der Stiftung nicht aufgebraucht wird. Der Stiftungsrat ist der einzige, der berechtigt ist, die Verwaltung der Einrichtung direkt oder durch Personen seines Vertrauens zu leiten und zu überwachen, sowie gegebenenfalls die Einrichtung an Einrichtungen zu vermieten, die die Einhaltung des Zwecks der Stiftung garantieren. Die Stiftung verfolgt Ziele von öffentlichem Nutzen und handelt daher ohne Gewinnabsicht.