Der Zweck der Stiftung besteht darin, die Tätigkeit von gemeinnützigen Institutionen mit Sitz in der Schweiz zu unterstützen. Die Stiftung muss jährlich einen Betrag verteilen, der 5% des Stiftungsvermögens nicht überschreiten darf und der in den angegebenen Proportionen aufgeteilt werden muss: 10% zugunsten von Terres des hommes, Lausanne; 10% zugunsten von Pro Juventute, Sektion Tessin; 15% zugunsten von Pro Senectute, Sektion Tessin; 10% zugunsten der Tessiner Kinderhilfe, Sorengo; 5% zugunsten der Stiftung La Fonte, Neggio; 10% zugunsten der Schweizerischen Stiftung für Naturschutz, Basel; 10% zugunsten der Schweizerischen Stiftung für das behinderte Kind, Basel; 20% zugunsten der Tessiner Liga gegen den Krebs, Bellinzona; 10% zugunsten anderer wohltätiger Institutionen, die vom Stiftungsrat ausgewählt werden, unter der Bedingung, dass sie gemäß dem Tessiner Steuergesetz oder dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (LIFD) als gemeinnützig anerkannt sind.