Der Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung von bedürftigen, aber talentierten und gut charakterisierten Personen, die im Moesano aufgewachsen sind oder dort leben, insbesondere zur Förderung von: a) Grundausbildung für Lehrlinge und Schüler der Sekundarstufe mit einem Lehrplatz in den Kantonen Graubünden, der Deutschschweiz oder der Romandie, die die Aufnahmeprüfungen bestanden haben oder die Erlaubnis erhalten haben, eine Sekundarschule in den oben genannten Regionen zu besuchen. b) Höhere Berufsausbildung und Weiterbildung von Personen, die bereits ein Berufsbildungszeugnis oder ein Diplom einer höheren Schule, ein Maturitätszeugnis oder ein Diplom einer höheren Fachschule besitzen. In Ausnahmefällen können auch Personen, die nicht im Moesano leben, als Empfänger von Leistungen der Stiftung in Betracht gezogen werden, sofern sie enge familiäre Beziehungen zum Moesano nachweisen können. Als bedürftig gelten Personen, die nicht über ein ausreichendes Vermögen oder Einkommen verfügen, unter Berücksichtigung dessen, was die Person verdient, verdienen wird oder vernünftigerweise verdienen könnte, wenn sie während der Ausbildung eine Tätigkeit ausübt. In der Regel müssen auch die Beiträge zur Ausbildung berücksichtigt werden, die die Eltern der betreffenden Personen vernünftigerweise leisten könnten. Nur Lehrlinge und Schüler, die gute schulische Leistungen erbringen, werden berücksichtigt. Der Zweck der Stiftung wird in erster Linie durch die Vergabe von Stipendien und/oder zinslosen Darlehen für Studienzwecke zur Deckung der gesamten oder teilweisen Studienkosten, insbesondere der Schul- und Studiengebühren, erreicht, wenn notwendig auch der Lebenshaltungskosten der Person und in besonderen Fällen ihrer Familie. Neben der Ausübung eines Lehrverhältnisses und dem Besuch einer Sekundarschule sollen auch die Besuche einer Lehrerbildungsanstalt, eines Gymnasiums oder einer anderen öffentlichen oder privaten Schule, die denselben Zweck verfolgt, als förderungswürdig durch die Stiftung angesehen werden. Für berufliche Ausbildungen, die durch die Stiftung unterstützt werden, gelten die in der Schweiz und im Ausland an Fach- oder Technikhochschulen, höheren Fachschulen, technischen Hochschulen und anderen anerkannten gleichwertigen Institutionen durchgeführten Kurse, wie z.B. Technische und Ingenieurschulen; Handels- und kaufmännische Schulen; Kunstschulen wie Konservatorien, moderne Kunstschulen und ähnliche Einrichtungen; Universitäten, technische Hochschulen; Wissenschaftliche Akademien und Forschungsinstitute; Pädagogische und theologische Schulen und Institute; Technische Schulen im sozialen und gesundheitlichen Bereich; Hotelfachschulen. In besonderen Fällen kann die Stiftung auch Unterstützung für rein praktische Berufsausbildungen ohne tatsächlichen Schulbesuch leisten.