Die Durchführung von Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrt und Mildtätigkeit, wie: a) die Unterbringung von Waisen und bedürftigen Kindern beiderlei Geschlechts bis zum Alter von 15 Jahren, mit Vorzug für diejenigen aus der Region und Schweizer Staatsbürgerschaft; b) die Betreuung und Pflege von Kranken zu Hause; c) die Unterbringung von alten und bedürftigen Personen, die Ruhe und Pflege benötigen und sich in einer Notlage befinden, mit Vorzug für diejenigen, die sich für die Pflege von Krankheiten, die die unterentwickelten Völker heimsuchen, geopfert haben; d) die Gründung einer Schule für Haushaltsökonomie zur Vorbereitung junger Menschen aller Schichten auf die Bedürfnisse des Lebens, gemäß den Programmen, die in den öffentlichen Schulen gelten; e) eventuell weitere, je nach Bedarf und Möglichkeiten, nach Ermessen der Verwaltung.