Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die oberen Führungskräfte der Gründergesellschaft oder der Arbeitgebergesellschaft (nachfolgend Gesellschaft genannt) und der Unternehmen, die mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind. Sie leistet Unterstützung und erbringt Leistungen im Alter, bei Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In Absprache mit der Gesellschaft kann der Stiftungsrat beschließen, dass Unternehmen, die enge finanzielle oder wirtschaftliche Beziehungen zur Gesellschaft haben, der Stiftung beitreten. Diese Beitritte dürfen die Ansprüche der Stiftungsberechtigten in keinem Fall reduzieren. Der Beitritt eines eng mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens erfolgt durch einen Anschlussvertrag. Um ihren Zweck zu erreichen, kann die Stiftung Versicherungsverträge abschließen oder bestehenden Verträgen beitreten; sie ist dann Versicherungsnehmerin und Begünstigte.