Die Stiftung dient der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und dessen Durchführungsbestimmungen zugunsten des geschlossenen Kreises der am 01.01.2019 vorhandenen Rentner sowie deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Einkommensverlustes durch Alter oder Tod. Die Stiftung kann die Vorsorge über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus ausdehnen. Die Stiftung ist im Register der beruflichen Vorsorge bei der Aufsichtsbehörde BVG und der Stiftungen der Westschweiz (As-So) eingetragen. Um ihr Ziel zu erreichen, kann die Stiftung Versicherungsverträge abschließen oder bestehenden Verträgen beitreten; sie muss dann Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.