Alle Aktivitäten im Bereich der Planung und Ausführung von Wohnbauten als Generalunternehmer, die Baustellenüberwachung und die Immobilienvermittlung. Alle durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Operationen sind ausgeschlossen. Sie kann alle finanziellen, kommerziellen und industriellen oder mobiliären Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen oder die Erreichung desselben fördern. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen, alle Operationen durchführen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu entwickeln oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, und Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland übernehmen. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.