Die Gesellschaft hat zum Ziel, die Übernahme oder Beteiligung an allen Gesellschaften oder Unternehmen kommerzieller, industrieller, finanzieller und immobilienbezogener Art zu tätigen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Im Rahmen ihrer Beteiligungen möchte die Gesellschaft einen bedeutenden Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt ausüben. Sie kann als sekundäres Ziel: an allen Unternehmen teilnehmen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit der Verwirklichung ihres Ziels zusammenhängen; Kredite an ihre Aktionäre und an Dritte gewähren, für Kredite, die von Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, als Bürge einstehen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer Verpflichtungen garantieren, wenn dies ihre Interessen fördert; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen errichten.