Kauf, Verkauf, Errichtung und Verwaltung von Immobilien; Erwerb, Verkauf, Halten, Verwaltung, Verwaltung und Förderung von Immobilien sowie Beteiligung an Immobiliengesellschaften, unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA); die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen, sofern diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; Beteiligung an anderen Gesellschaften; allgemein alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen.