Die Bereitstellung, die Ausübung aller Aktivitäten und die Angebote aller Ratschläge, Dienstleistungen und Leistungen im Finanzbereich, die keine Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FinIG) erfordern. Die Gesellschaft kann Anteile an jedem Unternehmen oder jeder Gesellschaft erwerben, verkaufen, halten und verwalten (wobei es sich bei Anteilen oder Beteiligungen an Gesellschaften, die Immobilien in der Schweiz halten, um die genannten Immobilien handeln muss, die ausschließlich einer gewerblichen Nutzung dienen). Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch Kredite oder Garantien an Aktionäre, verbundene Unternehmen oder Dritte gewähren.