Die Ausführung von Maler-, Anstreicher-, Tüncher- und Lackierarbeiten an Immobilien, Möbeln und Maschinen, von Wärmeisolierungen, Betonsanierungen, alten Stuckarbeiten und plastischen Putzarbeiten sowie allgemein die Tätigkeit eines Malerunternehmens. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Immobilien zu erwerben, zu belasten, zu verwalten, zu verwalten und zu verkaufen, sowie an Immobiliengesellschaften und -unternehmen teilzunehmen; Immobilien in der Schweiz oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit Immobilien in der Schweiz dürfen jedoch nur unter der Bedingung erworben werden (ohne LAFE-Unterstellung), dass die Immobilien für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäss Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE bestimmt sind. Die Gesellschaft kann Anteile und Beteiligungen an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland übernehmen sowie alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen.