Der Erwerb, die Verwaltung, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien sowie alle Transaktionen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck. Die Gesellschaft kann auch: a) alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Transaktionen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.