Der Betrieb eines Unternehmens im Bauwesen, insbesondere der Erwerb, die Errichtung und der Verkauf von Immobilien; der Erwerb, Verkauf, Import und Vertrieb von damit verbundenen Produkten und Materialien. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern und Dritten Kredite gewähren, für von den Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme aller anderen finanziellen Verpflichtungen absichern. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären, immobilienbezogenen und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.