Alle Aktivitäten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere der Kauf, Verkauf, die Vermietung, die Verwaltung, die Erschließung und die Vermittlung, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Handels-, Finanz- und Mobiliartransaktionen durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; d) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.