Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Eisen- und Metallhandelsunternehmens. Als zweitrangiges Ziel kann die Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte, jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; errichten von Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften; Beteiligung an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Gewährung von Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte, wenn dies ihren Interessen dient.