Anbieten von Dienstleistungen, die geeignet sind, jeden Auftrag zu erfüllen, der von natürlichen oder juristischen Personen im Rahmen der Verwaltung ihrer Angelegenheiten erteilt wird, unter Ausschluss jeglicher Vermögensverwaltung für Dritte im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (BEHG) und jeglicher Finanzdienstleistungen für Dritte im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG). Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, ihre Entwicklung und die Verwirklichung ihrer Ziele zu fördern und zu erleichtern, einschließlich des Erwerbs von Grundbesitz im Ausland.