Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung und Verwaltung von Freizeit-, Unterhaltungs- und Erholungsaktivitäten. Dies umfasst unter anderem die Organisation von Freizeitveranstaltungen, die Errichtung von Vergnügungsparks, die Verwaltung von Freizeitzentren, die Schaffung von Erholungsbereichen sowie die Erbringung von Unterhaltungsdienstleistungen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Darlehen gewähren, insbesondere an die Gesellschafter, ähnliche oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen, Immobilien erwerben oder verkaufen, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Operationen, und alle Funktionen übernehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu entwickeln oder die direkt oder indirekt mit ihrem Gegenstand in Zusammenhang stehen, sowie alle damit verbundenen Finanz- und Immobilientransaktionen.