Die Bewirtschaftung von eigenen oder fremden Wäldern; die Förderung von Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren, für den Schutzwald, die biologische Vielfalt des Waldes, die Forstwirtschaft, die Zugänglichkeit im Wald, die Bewirtschaftung von Erholungswäldern und alle Massnahmen, die durch die Gesetzgebung vorgesehen sind; die Durchführung von Massnahmen zur Waldwirtschaft in eigener Regie oder durch Dritte. Die Durchführung von forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Arbeiten, von naturwissenschaftlichen und umwelttechnischen Arbeiten; der Handel, die Einfuhr und Ausfuhr von Holz und Holzprodukten; die Vermietung von Maschinen und die Überlassung von Arbeitskräften; Beratung in forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Angelegenheiten; der Kauf, die Verwaltung und Verwaltung von Immobilien in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann jede andere Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck verbunden ist. Die Gesellschaft kann an anderen schweizerischen oder ausländischen Unternehmen mit ähnlichem Zweck teilnehmen.