Die Herstellung und der Handel, sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel, auch per Korrespondenz und/oder über das Internet, von Keksen und Süßwaren, Diät- und Lebensmitteln aller Art, von Rohstoffen und Basisprodukten für die Lebensmittel-, Diät- und Süßwarenindustrie, sowie von Obst- und Gemüseprodukten, sowie die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken und normalerweise in öffentlichen Einrichtungen verkauften Produkten an die Öffentlichkeit. Das Unternehmen hat außerdem den Zweck, die Herstellung und den Handel, sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel, auch per Korrespondenz und/oder über das Internet, von Haushaltsgeräten, Radiotelevision-Apparaten und anderen Geräten für die Wiedergabe von Ton und Bild und entsprechenden Zubehör zu betreiben. Das Unternehmen hat auch den Zweck, den Handel und den Verkauf, auch als Konzessionär und Kommissionär von italienischen und ausländischen Unternehmen, von Lebensmitteln und Diätprodukten aller Art, von Süßwarenprodukten im Besonderen und von Rohstoffen und Basisprodukten für die Lebensmittel-, Diät- und Süßwarenindustrie zu betreiben. Das Unternehmen kann an anderen Unternehmen teilnehmen, die denselben Zweck haben oder ergänzende Tätigkeiten ausüben. Das Unternehmen kann außerdem Dritten, einschließlich der Aktionäre des Unternehmens oder der Unternehmen, an denen diese teilhaben, Kredite und/oder direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und Garantien jeder Art für seine Tochtergesellschaften ausstellen. Das Unternehmen kann selbstständig oder durch Dritte jede Art von Tätigkeit ausüben, die direkt, indirekt und/oder ergänzend zum Erreichen des Unternehmenszwecks als nützlich, vorbereitend oder abgeleitet angesehen wird. Das Unternehmen kann, um die oben genannten Zwecke zu erreichen, auch Immobilien und Grundstücke kaufen, bewerten, verkaufen und verwalten, sowie an anderen Unternehmen, sowohl schweizerischen als auch ausländischen, teilnehmen, die einen ähnlichen Zweck haben oder ergänzende Tätigkeiten ausüben; all dies jedoch nur im Rahmen von Operationen, die nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (LAFE) unterliegen.