In der Schweiz und im Ausland jede Verwaltung oder Verfügung, zugunsten eines Begünstigten oder zu einem bestimmten Zweck, von getrennten Vermögen von Personen, mit denen die Gesellschaft wirtschaftliche Beziehungen unterhält; die Gesellschaft kann in dieser Eigenschaft für Rechnung Dritter alle beweglichen oder unbeweglichen Güter, Rechte, Werte oder Finanzprodukte erwerben, halten, verwalten und veräußern, mit Ausnahme von unbeweglichen Gütern von Wohnzwecken in der Schweiz; die Erbringung aller Dienstleistungen, Beratungen und Leistungen im Bereich Steuern, Recht und Verwaltung, insbesondere die Gründung und Verwaltung aller Arten von Gesellschaften oder Rechtsstrukturen; die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck zusammenhängen; sie kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen; die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären Kredite gewähren und sich für Kredite, die Dritte ihren Aktionären gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder garantieren.