alle Aktivitäten der direkten und indirekten Beteiligung an allen Gesellschaften oder Unternehmen im Sinne einer Holdinggesellschaft, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Operationen. Bezüglich der Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz werden diese auf Immobiliengesellschaften beschränkt, deren Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Gesellschaften derselben Gruppe Darlehen oder andere Formen der Finanzierung gewähren sowie Sicherheiten aller Art zugunsten ihrer Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.