Zweck der Gesellschaft ist die Koordination und Optimierung der Bauprozesse (Generalunternehmer), die Verwaltung von Bauverträgen, die Planung, die Bauleitung, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Angeboten, Abrechnungen und Gutachten sowie die Beratung in allen Belangen des Bauwesens und des Ingenieurwesens. Die Gesellschaft kann auch die Funktionen eines General- oder Totalunternehmers übernehmen und jede andere Tätigkeit ausüben, die mit dem Immobilienmarkt verbunden ist. Die Gesellschaft kann zudem Beteiligungen an bestehenden Unternehmen erwerben und diesen Finanzierungen gewähren, sowie alle Tätigkeiten ausüben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen; sie kann auch Bürgschaften, Garantien und Sicherheiten für Dritte und von Dritten leisten und annehmen.