Der Betrieb eines allgemeinen Bauunternehmens. Die Gesellschaft kann den Kauf, Verkauf, die Entwicklung, Schaffung, Verbreitung, Einfuhr, Ausfuhr und den Vertrieb aller Güter, Produkte und Dienstleistungen im Bereich des Bauwesens vornehmen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder anderen Operationen durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Gesellschaftern gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder garantieren.