Der Betrieb einer privaten Hochschule im Bereich der höheren Bildung. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen teilnehmen und Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen und im Allgemeinen jede kommerzielle, finanzielle oder andere Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht. Sie kann in der Schweiz, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Operationen, oder im Ausland Grundstücke erwerben, belasten, halten, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interventionsmaßnahmen zugunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten zu ergreifen und Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Kredite zu gewähren, wenn dies im Interesse einer oder aller dieser Personen liegt.