Das Halten, Erwerben und Übernehmen von Beteiligungen an allen Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, sowie die Verwaltung und Führung von Unternehmen. Die Gesellschaft kann auch: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Wertpapier- oder Immobiliengeschäfte durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.