1 Die Gesellschaft bezweckt die Bewirtschaftung aller landwirtschaftlichen und vinikulturellen Bereiche sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Einklang mit dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (BBG).
2 Die Gesellschaft bezweckt ferner den Kauf, die Verarbeitung und den Verkauf von Eiern und Eiprodukten aus der Schweiz und dem Ausland sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufzucht von Küken und dem Verkauf von Junghennen und Legehennen sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen und vinikulturellen Produktion, einschließlich der Verarbeitung und des Verkaufs der angebauten Produkte.
3 Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen beteiligt sein, Unternehmen mit gleichem Zweck erwerben oder gründen, alle direkten oder indirekten finanziellen, kommerziellen, mobilen oder immobilienbezogenen Operationen im Zusammenhang mit ihrem Zweck durchführen. Sie kann ihren Gesellschaftern Kredite gewähren und Niederlassungen in der Schweiz oder im Ausland gründen.