Die Einzelunternehmung bezweckt die Produktion, den Handel, die Aufbereitung und den Vertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produktionsmitteln, insbesondere im Gemüsesektor. Dazu betreibt sie Infrastruktur-, Lager- und Logistikeinrichtungen. Sie kann auch mit Waren aller Art handeln und Dienstleistungen aller Art anbieten, insbesondere im Bereich Energie, Transporte und Entsorgungsdienstleistungen für organische Stoffe; kann Grundstücke erwerben, überbauen und veräussern, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, sowie alle Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit den vorgenannten Zwecken in Zusammenhang stehen.