Im Einklang mit den Vorschriften über den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland (LFAIE; SR 211.412.41) der Erwerb, die Haltung, die Verwaltung, der Verkauf, die Verwaltung, die Entwicklung und die Verwirklichung von Beteiligungen an allen Arten von Handels-, Finanz- und Industrieunternehmen in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, für eigene oder fremde Rechnung jede Art von Handels- und Finanzgeschäften tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen. Sie kann Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland eintragen lassen. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder analoges Ziel wie die Gesellschaft verfolgen. Die Gesellschaft kann alle Arten von geistigen Eigentumsrechten halten sowie Lizenzen für diese Rechte erteilen. Die Gesellschaft kann Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an Gesellschaften der gleichen Gruppe oder an Dritte gewähren sowie Sicherheiten jeder Art zugunsten von Gesellschaften der gleichen Gruppe oder von Dritten, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft, gewähren.