Das Andenken an Hans Wilsdorf in den Familien seiner beiden Nichten, Paula Kübel und Maria Köning, sowie deren Nachkommen zu pflegen, die soziale und familiäre Zusammengehörigkeit dieser Familien zu fördern und deren Mitglieder sowie deren Ehepartner zu unterstützen; Unterstützungsbeiträge können insbesondere in Form von Beiträgen zur Ausbildung, zur Berufsbildung und/oder zur Gründung einer Familie oder zur beruflichen Situation, Unterstützung von bedürftigen Personen aufgrund von Alter, Ruhestand, Krankheit, Invalidität, Waisenstatus, Armut, ähnlichen Gründen usw. geleistet werden; diese Unterstützungsbeiträge können einmalig, für eine begrenzte Zeit oder während der gesamten Dauer der nachgewiesenen Bedürftigkeit geleistet werden; wenn ein Bedarf nachgewiesen wird, kann die Stiftung Darlehen gewähren, z.B. zur Gründung oder Sicherung einer beruflichen Zukunft; die Stiftung kann Beiträge leisten oder Projekte im Sinne der Förderung der Familien insgesamt (Zugehörigkeit zu einer Familie, Familientreffen usw.) durchführen; in allen Fällen von Krieg oder politischen Unruhen müssen die Zahlungen der Stiftung automatisch ausgesetzt werden, wenn ihre Auszahlung an ausländische Begünstigte die Verwaltung oder Verwaltung der Vermögenswerte der Stiftung oder eines Teils davon direkt oder indirekt gefährden könnte.