Der Kauf, das Halten, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann: entweder im eigenen Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Tochtergesellschaften, Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren.