Die Gesellschaft hat zum Zweck: die Verwaltung aller Aktivitäten im Bereich der Abfallwirtschaft, insbesondere den Transport von Abfall, den Betrieb eines Sortier- und Verwertungszentrums sowie den Abbau von metallischen und nicht-metallischen Strukturen. Die Gesellschaft kann auch: alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobiliären Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; allgemein alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen.