Die Gesellschaft bezweckt alle mobiliären und immobiliären Geschäfte, die Förderung, den Kauf, den Verkauf, den Handel, die Verwaltung, die Verwaltung, die Ausbeutung und die Aufwertung von Immobilien oder mobilen Gütern und alle Geschäfte, die mit diesen Geschäftsbereichen zusammenhängen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte, sowie den Betrieb eines allgemeinen Bau- und Renovierungsgeschäfts. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.