1. der Erwerb, die Finanzierung, die Veräusserung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Unternehmen und an allen Finanzgesellschaften. 2. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Immobilien und geistige Eigentumsrechte erwerben, halten, verwalten, verpfänden, nutzen und veräussern. 3. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen für deren eigene Verpflichtungen sowie für diejenigen anderer Gesellschaften (einschliesslich direkter oder indirekter Aktionäre der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) gewähren, Sicherheiten aller Art ausstellen, einschliesslich durch Pfandrechte auf die Vermögenswerte der Gesellschaft oder durch treuhänderische Übertragungen oder treuhänderische Abtretungen von Vermögenswerten der Gesellschaft, Garantien ausstellen, sich verbürgen oder auf andere Weise für Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften einstehen, gegen Entgelt oder nicht. Zudem kann sie mit den oben genannten Gesellschaften Liquiditätskompensations- oder -zentralisierungsvereinbarungen (Cash-Pooling) einschliesslich periodischer Saldoanpassungen (Balancing) abschliessen. Die Gesellschaft kann all dies auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, zinslos, unter Ausschluss des Gewinnstrebens der Gesellschaft und unter Inkaufnahme einer Risikokonzentration tun. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfts-, Finanz- und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder damit in Zusammenhang stehen.