1. Die Finanzierung der Gesellschaften der Givaudan-Gruppe sowie die zentrale Verwaltung der Treasury-Funktionen (Cash-Pooling und Netting). Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschließlich ihrer direkten oder indirekten Aktionäre und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen für deren eigene Verpflichtungen sowie für diejenigen anderer Gesellschaften (einschließlich direkter oder indirekter Aktionäre der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) gewähren, Sicherheiten aller Art ausstellen, einschließlich durch Pfandrechte auf die Vermögenswerte der Gesellschaft oder durch treuhänderische Übertragungen oder treuhänderische Abtretungen von Vermögenswerten der Gesellschaft, Garantien ausstellen, sich als Bürge verpflichten oder auf andere Weise die Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften gegen Entgelt oder unentgeltlich garantieren oder sichern. Darüber hinaus kann sie mit den oben genannten Gesellschaften Liquiditätskompensations- oder -zentralisierungsvereinbarungen (Cash-Pooling) abschließen, einschließlich periodischer Saldoanpassungen (Balancing). Die Gesellschaft kann all dies auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, zinslos, unter Ausschluss des Gewinns der Gesellschaft und unter Inkaufnahme einer Risikokonzentration tun. 2. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland erwerben. 3. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Immobilien und geistige Eigentumsrechte erwerben, halten, verwalten, verpfänden, nutzen und veräußern. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfts-, Finanz- und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder damit in Zusammenhang stehen.