Die Gesellschaft hat den Zweck, an jedem kommerziellen, industriellen, Dienstleistungs-, Finanz- oder Immobilienunternehmen teilzunehmen, unter Ausschluss jeder Operation, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten ist. Sie kann Niederlassungen und/oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen und sich an allen damit verbundenen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln. Die Gesellschaft kann auch alle Vermittlungshandlungen zugunsten eines Aktionärs oder Dritter (natürliche oder juristische Personen) vornehmen, insbesondere in Form von Krediten, Pfandrechten, Bürgschaften oder anderen, wenn dies ihre Interessen fördert.