Die Gesellschaft hat zum Ziel die sanitäre Abwicklung, die Baustellenüberwachung im sanitären Bereich, die Erstellung von sanitären Lastenheften, die Beratung und Überprüfung von Plänen (mit Ausnahme von durch das LFAIE verbotenen Operationen) durchzuführen. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.