Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen an anderen Gesellschaften in der Schweiz oder im Ausland zu erwerben, zu halten, zu verwalten (zu verwalten), zu finanzieren und zu verkaufen. Die Gesellschaft kann Rechte an geistigem Eigentum und Lizenzen erwerben und halten, Rechte an geistigem Eigentum und Lizenzen verwalten sowie deren Nutzung, auch durch die Erteilung von Lizenzen oder Sublizenzen, in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, Dritte vertreten sowie jede Art von Geschäftstätigkeit ausüben und jeden Typ von Vereinbarung abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt in Beziehung zu diesem stehen. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann, während sie den Gesellschaftszweck verfolgt, die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Die Gesellschaft kann insbesondere Kredite oder andere Finanzierungen, direkt oder indirekt, einschließlich solcher im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (einschließlich Zero Balancing), an direkt oder indirekt kontrollierte Gesellschaften und an Dritte, einschließlich der eigenen direkten oder indirekten Gesellschafter und der von diesen direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften, gewähren; zur Sicherung der von ihnen eingegangenen Verbindlichkeiten kann die Gesellschaft Garantien oder Kautionen jeder Art, einschließlich Pfandrechte an den Aktiven der Gesellschaft oder treuhänderische Abtretungen derselben, leisten. All dies kann auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, zinslos, durch Aufhebung des Gewinnzwecks der Gesellschaft und/oder Übernahme großer Risiken (Klumpenrisiken) erfolgen. Die Gesellschaft kann, direkt oder indirekt, Immobilien und jede Form von geistigem Eigentum in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgeschlossen sind die Transaktionen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind.