Die Gesellschaft bezweckt landwirtschaftliche Arbeiten, den Erwerb und die Bewirtschaftung von Liegenschaften und landwirtschaftlichen Betrieben, mit Ausnahme der durch das LFAIG verbotenen Geschäfte; Gemüsebau. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielles (mobiles oder immobiles) oder geistiges Eigentum oder Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Ausführung - sei es durch die Gesellschaft, durch Filialen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.