Der Betrieb eines allgemeinen Bauunternehmens, einschließlich Erdarbeiten, Maurerarbeiten, Gipsarbeiten, Malerarbeiten, Fliesenlegen, Parkettarbeiten, Elektroarbeiten, Installationsarbeiten, Heizungsarbeiten, Außenfensterarbeiten, Reinigungsarbeiten und aller Abriss-, Bau-, Renovierungs-, Umbau-, Ausbau-, Instandhaltungs- und Dekorationsarbeiten. Der Kauf, Verkauf und die Vermietung von Gerüsten in der Schweiz und im Ausland. Die Planung, Durchführung und Leitung aller Projekte im Bauwesen. Der Handel mit Baumaterialien und anderen Artikeln. Die Gesellschaft kann im eigenen Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie- und Mobilienoperationen in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Sie kann direkte oder indirekte Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen erwerben, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Bei Beteiligungen an schweizerischen Immobilien werden diese auf eine ausschließlich gewerbliche Nutzung beschränkt. Sie kann Tochtergesellschaften, Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren.