Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, Kauf, Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung anderer Gesellschaften der Gruppe, der sie angehört, im allgemeinen Interesse dieser teilnehmen; die Gesellschaft kann insbesondere ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder Dritten Darlehen, Garantien und Sicherheiten gewähren oder erhalten; allgemein kann die Gesellschaft alle Transaktionen durchführen und alle Massnahmen ergreifen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann insbesondere bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte erwerben, verwalten und verkaufen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte.